Sehr geehrte Patientinnen!
Ab 2020 tritt die vom Gesetzgeber veranlasste Neuregelung bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs in Kraft. Dies betrifft lediglich die Abläufe der Zellabstrich-Entnahme.
Weiterhin ist aber die jährliche Krebsfrüherkennung wie bisher ab dem Alter von 20 Jahren eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, so dass Sie auf eine jährliche Terminvereinbarung achten sollten.
Konkret sind folgende Änderungen ab 2020 eingeführt worden:
- 20 – 34 Jahre
Zellabstriche (sog. PAP Abstrich) vom Gebärmutterhals jährlich - ab 35 Jahre
Zellabstriche (sog. PAP Abstrich) vom Gebärmutterhals alle 3 Jahre + HPV – Co Testung (=Testung auf Humane-Papilloma-Viren)
Für Privatversicherte bleibt es bislang bei der jährlichen Zellabstrichentnahme wie bisher ohne Zusatzkosten.
Bei Unklarheiten erläutern wir diese gerne bei der weiter für alle jährlich vorgesehenen Krebsfrüherkennungen in unserer Praxis.
Ihr Praxisteam
Dr. med. A. Witta & Dr. med. S. Vornhecke